MT-Karte
Dienstag, 07.02.2012
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Allgemeine Informationen
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Teilnahmebedingungen des Vorteilssystems MT-Karte für Wareneinkauf und Dienstleistungen

1. Kundenbeziehungen

1.1 An dem Vorteilssystem MT-Karte der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) nimmt jeder Voll-Abonnent (Abonnenten mit täglicher Belieferung montags bis samstags) teil, der durch seine Unterschrift auf dem Aktivierungsantrag sein Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen erklärt hat.

1.2 Für jeden Abonnenten wird eine MT-Karte kostenlos ausgegeben. Mit der MT-Karte können verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden. Die Teilnahmebedingungen regeln den Einsatz der MT-Karte und den Umgang mit den daraus resultierenden Vorteilen, sofern diese als Boni nachträglich an die einzelnen Voll-Abonnenten zur Auszahlung gelangen.

2. Bonus

2.1 In den teilnehmenden Akzeptanzstellen der Marktpartner erhalten die Voll-Abonnenten unter Vorlage der MT-Karte beim Bezug von bestimmten Waren und Dienstleistungen einen Bonus. Der Einkaufsbetrag bleibt vom Bonus unberührt.

2.2 Die Höhe der gewährten Boni und die Bonusklassen, für die diese gewährt werden, sind jeweils dem aktuellen Marktpartnerverzeichnis im Mindener Tageblatt bzw.den Sonderveröffentlichungen zur MT-Karte und dem Online-Marktpartnerverzeichnis unter www.mt-online.de zu entnehmen.

2.3 Die Voll-Abonnenten können über das Service-Center der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) unter der Rufnummer (0571) 88 266 oder im Internet unter www.mt-online.de jederzeit den Wert ihrer gesammelten Boni in Erfahrung bringen.

2.4 Der mit der MT-Karte realisierte Umsatz wird bei den angeschlossenen Marktpartnern erfasst und elektronisch an die J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) übermittelt. Zur Umsatzerfassung legen die Karteninhaber vor dem Zahlungs-oder Kassiervorgang oder der Rechnungserstellung ihre MT-Karte vor. Die Vorlage der MT-Karte muss in direktem Zusammenhang mit dem Zahlungsvorgang/Kauf erfolgen. Eine nachträgliche Erfassung der Kaufdaten mit der Folge der Bonusgewährung ist nicht möglich.

2.5 Dort, wo keine elektronische Umsatzerfassung erfolgt, wird ersatzweise ein Umsatzbeleg durch den Marktpartner erstellt und der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) zur Registrierung zugeleitet.

2.6 Bei Rückgängigmachung eines Kaufes (Umtausch), für den ein Bonus gutgeschrieben wurde, erfolgt die Stornierung einer gewährten Gutschrift. Dies gilt auch bei Missbrauch der MT-Karte oder Fehleingaben durch das Kassenpersonal.

3. Zusatzkarte

Auf Wunsch des Voll-Abonnenten können Zusatzkarten für die mit dem Voll-Abonnenten in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen ausgegeben werden. Je Zusatzkarte wird eine Gebühr von je 2,50 Euro erhoben, die mit dem Guthaben auf dem Kartenkonto verrechnet wird. Für die Zusatzkarten wird kein anderes Konto geführt. Alle Boni,auch aus dem Einsatz der Zusatzkarten, werden dem Konto des Voll-Abonnenten gutgeschrieben.

4. Kartenverlust

4.1 Bei Verlust der MT-Karte kann der Voll-Abonnent bei der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) gegen eine Gebühr von 2,50 Euro eine Ersatzkarte anfordern.

4.2 Der Verlust der MT-Karte ist der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) unverzüglich mitzuteilen.

5. Bonusauszahlung

5.1 Die Boni werden durch die J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) unter der angegebenen Kundennummer registriert. Die Auszahlung erfolgt bei einem Mindestguthaben von 5,00 Euro. Spätestens zum Ende eines Kalenderjahres erfolgt automatisch die Auszahlung der gesammelten Boni bei Verbleib eines Restguthabens das Konto des Voll-Abonnenten.

5.2 Die Boni können nur dann an Voll-Abonnenten ausgeschüttet werden, wenn die Marktpartner diese der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) zur Verfügung gestellt haben. Ausgezahlt werden jeweils alle Boni, die zum Zeitpunkt der Auszahlung auf dem Konto verbucht sind.

5.3 Die Auszahlung der Boni erfolgt durch Überweisung auf ein inländisches Konto des Voll-Abonnenten, wie im vorliegenden Aktivierungsantrag angegeben. Für die Überweisung wird seitens der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) keine Gebühr erhoben. Die Barauszahlung von Boni ist ausgeschlossen. Ist zum Zeitpunkt der Auszahlung von Boni kein Bankkonto für den Karteninhaber bekannt, so kann keine Auszahlung erfolgen. In diesem Fall verbleiben die Boni auf dem Konto.

5.4 Der Voll-Abonnent muss der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) durch den Aktivierungsauftrag einmal eine schriftlich Zustimmung zur Überweisung der Boni auf sein Bankkonto erteilen. So lange diese Berechtigung seitens des Voll-Abonnenten nicht vorliegt, erfolgt keine Auszahlung der Boni.

5.6 Die Boni sind nicht auf Dritte übertragbar.

6. Änderungen der Teilnahmebedingungen

6.1 Die J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) behält sich vor, das Vorteilssystem unter Einhaltung einer angemessenen Frist,bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern, soweit dieses für den Teilnehmer zumutbar ist.

6.2 Die J.C.C.Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und so weit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten und für den Teilnehmer zumutbar ist. Bei Änderungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen werden diese vom Mindener Tageblatt in den Sonderveröffentlichungen und unter www.mt-online.de bekannt gegeben.

7. Bonusverfall

Können die dem Voll-Abonnenten gewährten und gesammelten Boni nicht auf ein Konto im Inland ausgezahlt werden, so verfallen sie nach einer Frist von 36 Monaten ab Fälligkeit der Auszahlung.

8. Haftungsausschluss

Bei Insolvenz eines Marktpartners werden nur die Boni an die Voll-Abonnenten ausgeschüttet, die der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) durch den Marktpartner zur Verfügung gestellt wurden.

9. Hinweis zum Datenschutz

9.1 Die Marktpartner erfassen zum Zwecke der Bonusgewährung die notwendigen Umsatzdaten (Marktpartnernummer, MT-Kartennummer, Datum, Umsatz, Bonusklasse) jedes Einkaufs. Diese werden von den Marktpartnern zum Zwecke der Bonusabrechnung an das J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) übermittelt, dort verarbeitet, gespeichert und anonymisiert ausgewertet.

9.2 Die Daten werden nur zur Durchführung des Vorteilssystems MT-Karte und zur Realisierung der Boni erfasst und verwaltet. Nach Auszahlung der Boni bzw.nach ihrem Verfall werden die Umsatzdaten im System der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) gelöscht. Ein Austausch der Abonnenten-und Umsatzdaten zwischen der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) und den angeschlossenen Marktpartnern ist ausgeschlossen. Seitens der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) erfolgt keine Weitergabe von Daten an angeschlossene Marktpartner oder sonstige Dritte. Ein Verkauf der Daten findet nicht statt. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) werden die für das Bonussystem erhobenen Daten gelöscht.

9.3 Die freiwilligen Angaben werden dazu genutzt, um den Abonnenten zielgerichtete Angebote, die in Verbindung mit der MT-Karte stehen, zukommen zu lassen. Falls die Abonnenten dies nicht wünschen, können sie diesem Zweck jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist an die unten angegebene Anschrift zu richten. Eine Teilnahme am Vorteilssystem der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) ist unabhängig von der Abgabe der freiwilligen Angaben möglich.

10. Kündigung

10.1 Die Teilnahme am Vorteilssystem der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10.2 Wird ein Voll-Abonnement gekündigt oder in ein Teil-Abonnent umgewandelt, verlieren die MT-Karte des Abonnenenten sowie die ausgegebenen Zusatzkarten mit dem Ende der Voll-Abonnement-Laufzeit ihre Gültigkeit.

10.3 Im Falle einer Teilnahmebeendigung wird das auf dem Kartenkonto vorhandene Guthaben fällig und gemäß Ziffern 5 und 7 der Teilnahmebedingungen ausgeschüttet. Der Abonnent ist verpflichtet, die MT-Karte bei Ablauf des Abonnements nicht mehr zu nutzen und unbrauchbar zu machen.

10.4 Im Falle einer Einstellung des Vorteilssystems seitens der J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) erfolgt eine Guthaben-Ausschüttung gemäß Ziffer 5.

Systembetreiber:

J.C.C. Betriebs-GmbH (Mindener Tageblatt) Obermarktstraße 26?“30 ?¢ 32423 Minden ?¢ Telefon (0571) 88266 ?¢ Telefax (0571) 88267 ?¢ E-Mail: mt-karte@mt-online.de


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Copyright © MT-Karte 2012
Dokument erstellt am 16.05.2006 um 17:52:19 Uhr
Erscheinungsdatum 16.05.2006


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